REVISION DES ERBRECHTS VERABSCHIEDET
Die Bundesbehörden sind zurzeit daran, das schweizerische Erbrecht etappenweise ei- ner umfassenden Revision zu unterziehen. Die Rechtskommission des Ständerats (RK- S) hat die Revision des Erbrechts am 14. August 2019 verabschiedet.
Das Erbrecht soll den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Der Bundesrat schlug insbesondere vor, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier über ihr Vermögen verfügen können. So können sie beispielsweise Lebenspartnerinnen und -partner stärker begünstigen. Auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen würde damit erleichtert. Eine Härtefallregelung soll zudem die faktischen Lebenspartner nach einem Todesfall vor Armut schützen.
Die RK-S hat am 14. August 2019 die Detailberatung der Erbrechtsrevision (18.069) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission hat eine vertiefte Diskussion über die vom Bundesrat vorgesehene Abschaffung des Pflichtteils der Eltern geführt, diesbezüglich aber keine Änderungen am Entwurf vorgenommen.
Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Bestimmungen betreffend den Unterstützungsanspruch der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners aus dem Entwurf zu streichen. Eine Minderheit unterstützt den vom Bundesrat vorgeschlagenen Unterstützungsanspruch, mit dem das Existenzminimum der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners gedeckt werden soll.
Eine weitere Minderheit beantragt, dass der Pflichtteil bis um die Hälfte verringert werden kann, wenn der Verstorbene beschliesst, Zuwendungen an eine Person zu entrichten, mit der er am Todestag seit mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebte sowie wenn die Verringerung des Pflichtteils die Übertragung eines Unternehmens erleichtert. Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.
Im Zuge der Erbrechtsrevision wurde ebenfalls ein Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der sich spezifisch mit der Unternehmensnachfolge auseinandersetzt. TREUHAND|SUISSE hat die Vorlage geprüft und wird die Vernehmlassungsantwort bis Ende Monat einreichen.
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