Manchmal ist es notwendig, sich gegen Verfügungen, Anordnungen und Veranlagungen von staatlichen oder mit Staatsaufgaben betrauten Institutionen (z.B. Gemeindebehörden, Gemeindesteuerämter und kantonale Steuerbehörden, Strafverfolgungsbehörden, AHV, SUVA, Versicherer etc.) zur Wehr zu setzen.
Mit den dafür geeigneten Rechtsmitteln verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Dabei vertreten wir Sie vor Behörden und Dritten in verwaltungs- oder steuerrechtlichen Angelegenheiten, an Schlichtungsverhandlungen oder in summarischen Verfahren vor Gericht.
In gerichtlichen Zivil- und Strafprozessen im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren können Sie allerdings aufgrund des Anwaltsmonopols nur anwaltlich vertreten werden. Zwar steht es Ihnen jederzeit frei, sich auch durch eine Privatperson Ihres Vertrauens durch einen Prozess begleiten zu lassen*, doch bei komplexen Rechtsfällen dürfte dieses Vorgehen nicht zielführend sein und anwaltliche Hilfe ist in solchen Verfahren sehr zu empfehlen. Wir verfügen über engen Kontakt zu diversen spezialisierten Anwaltskanzleien, die Sie im Bedarfsfall je nach Rechtsgebiet gerne unterstützen.
*es herrscht kein Anwaltszwang
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.
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