Ein äusserst wichtiger Bereich in der Treuhandlandschaft ist die Personaladministration und die Lohnbuchhaltung. Kaum ein Bereich ist sensibler als dieser. Angestellte reagieren nicht wirklich erfreut, wenn Ihre Lohnabrechnungen Fehler aufweisen. Ausserdem achten die Behörden insbesondere bei Revisionen auf gesetzeskonforme Abrechnung. Nicht selten fallen nach solchen Revisionen hohe Nachzahlungen an, wenn die Lohnbuchhaltung nicht seriös geführt worden ist.
Personalrechtliche Fragestellungen im Arbeitsalltag erfordern hohes Fachwissen, Sozialkompetenz und Fingerspitzengefühl. Verfügen grössere Unternehmen über eigene HR-Abteilungen (HR = Human Resources, Personalabteilung) mit grossem Fachwissen, ist dies in mittleren und kleineren Unternehmungen selten der Fall. Vielfach müssen Mitarbeitende oder sogar der Inhaber selbst in Personalunion solche Aufgaben übernehmen. Heikel wird es insbesondere dann, wenn es zu rechtlichen Konsequenzen kommt, z.B. bei einer fristlosen Kündigung. Wird hier falsch vorgegangen, kann sich das Unternehmen unangenehmen Gerichtsprozessen gegenüber sehen, wobei Lohnnachzahlungen und selbst Schadensersatzforderungen anfallen können.
Zum Thema fristlose Kündigung haben wir eine Masterarbeit im Rahmen eines EMBA-Lehrganges verfasst mit der Master-Thesis :
Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsgebende
Nach welchen rechtlichen Kriterien sich Unternehmen zwischen fristloser Kündigung nach Art. 337 OR und anderen Formen der Konfliktlösung entscheiden sollten.
In diesem äusserst heiklen rechtlichen Bereich können wir sie umfassend beraten, um zu verhindern, dass Gerichtsverfahren oder andere rechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen drohen.
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