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Wir sind sehr geübt darin, an Behörden oder Dritte schriftliche Eingaben oder Korrespondenzen jeglicher Art zu verfassen. Als ehemaliges Behördenmitglied in der Strafverfolgung wissen wir in der Geschäftsleitung ganz genau, wie Behörden funktionieren und was sie erwarten. Als Dienstleister kennen wir auch die Seite der Wirtschaft oder wie es sich als Handwerker anfühlt.

Kommt eine Eingabe nicht professionell daher, ist ihr in den meisten Fällen kein Erfolg beschieden. Der Empfänger eines Dokumentes glaubt dem Inhalt mehr, wenn der Verfasser gewandt in seiner Aussprache ist und fehlerfrei argumentieren kann. Überdies ist psychologisch erwiesen, dass sich das Gegenüber eher von Argumenten überzeugen lässt, wenn sich der Gesuchsteller über eine ähnliche fachliche Qualifikation ausweisen kann wie der Empfänger selbst. Dies ist sicher nicht immer fair, aber konnten wir selber in der Praxis immer wieder feststellen. Dieser Umstand kommt deshalb zustande, weil wir dem tief verwurzelten Zugehörigkeitsbedürfnis des Menschen folgend grösseren Einfluss auf jemand haben, der seiner Ansicht nach glaubt, zur selben Gruppe zu gehören wie wir selbst (Girsberger & Peter, 2019, S. 49 – 50 Rz. 171 – 177).

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Durch unsere breitgefächerten Fachgebiete ist es uns möglich, Ihnen bei vielen Anliegen unter die Arme zu greifen. Sei es eine behördliche Eingabe, ein Beschwerdebrief, Mithilfe beim Ausfüllen komplizierter Behördenformulare oder ganz einfach ein Zeitungsbericht bzw. Kommentar zu irgendeinem Thema. Aufgrund unserer vielen Aus- und Weiterbildungen können wir Sie sogar bei der Verfassung von Diplom- oder Masterarbeiten unterstützen. Dabei wirken wir allerdings nicht als Ghostwriter (was wir ohnehin ablehnen), sondern als Berater, wie eine solche Arbeit verfasst werden sollte oder könnte. Wer seine Masterarbeit nicht selber schreibt, verpasst sowieso die einmalige Gelegenheit, sich mit einem Thema vertieft auseinandersetzen und die Zusammenhänge umfassend zu verstehen. Alleine deshalb schon verbietet sich das Verfassen fremder Arbeiten. Zumal ein solches Vorgehen ohnehin als Plagiat zu werten wäre und sich derjenige strafrechtlich relevant verhalten würde. Niemand kann stolz auf etwas sein, das er nicht selber erarbeitet hat, wenn er später den sich daraus ergebenden Titel tragen will…