Steuererklärung - Schweiz

Das Treuhand-Team erledigt alles rund um das Thema Steuern von natürlichen und juristischen Personen. Komplexe steuerrechtliche Konstellationen werden in der Regel von der Rechtsabteilung bearbeitet. Tagesgeschäftliche Steuerfragen bewältigt jedoch das Treuhand-Team in eigener Kompetenz.

Niemand zahlt wirklich gerne Steuern und genau deshalb beschäftigen wir uns mit diesem Thema täglich in allen seinen Schattierungen. Wir können Sie quer durch die Steuerlandschaft zu anfallenden Steuerfragen kompetent beraten. Erfahren Sie in den nachfolgenden Registern mehr über dieses Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal jährlich beschäftigt. Als Steuerberater in der Region helfen wir Ihnen, Ihre Steuererklärung zu optimieren.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zur Benützung dieser Website unter dem Disclaimer.

Als Steuerberater erstellen wir die Quartals- oder Semester–Mehrwertsteuerabrechnungen und reichen diese elektronisch bei der ESTV in Bern ein. Selbstverständlich können wir Sie auch rund um das Thema Mehrwertsteuer beraten und auch die entsprechenden Anmeldungen bzw. Mutationen bei der ESTV vornehmen.

Für im Ausland ansässige Unternehmen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig geworden sind, übernehmen wir die Steuervertretung vor Ort, erstellen die Steuerabrechnungen und liefern sie elektronisch ein. Für komplexe Spezialfälle arbeiten wir mit hochqualifizierten Mehrwertsteuerspezialisten zusammen, die je nach Rechtslage den Fall analysieren und die geeignetste Lösung suchen.

Beim Verkauf einer Liegenschaft fallen in der Regel Grundstückgewinnsteuern an, die am Ort der gelegenen Immobilie veranlagt und eingefordert werden. Wir können Ihnen beim Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuer-Abrechnung helfen oder Sie in Ihrem Auftrag erstellen und einreichen.

Beabsichtigen Sie Ihre Liegenschaft zu veräussern und möchten wissen, was an Grundstückgewinnsteuern anfällt? Auch diese Fragen können wir Ihnen als versierte Steuerberater beantworten, indem wir eine Steuerberechnung basierend auf Ihren Angaben vornehmen. Ausserdem beraten wir Sie rund um die Themen Steueraufschub, steuerfreie Tatbestände (zum Beispiel Erbschaft) oder bei den steuerrechtlichen Folgen einer wirtschaftlichen Handänderung.

Meistens werden Steuererklärungen von juristischen Personen gleich mit dem Abschluss der Buchhaltung zusammen erstellt. Juristische Personen können entweder Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften sein.

Wir erstellen für Sie die Steuererklärung und nehmen die Vertretung gegenüber den Behörden wahr. Die Veranlagungen bzw. Abrechnungen werden durch uns geprüft. Sollte mal irgendwas nicht rund gelaufen sein, nehmen wir sofort Kontakt mit dem entsprechenden Steueramt auf und lassen den Fehler korrigieren. Notfalls werden Rechtsmittel ergriffen (siehe Rechtsvertretung vor Behörden und Dritten). Als versierte Steuerberater füllen wir nicht einfach nur Steuererklärungen aus, wir hinterfragen sie auch…

In unserem Unternehmen werden jedes Jahr viele Steuererklärung von natürlichen Personen erstellt. Dabei füllen wir nicht einfach nur die Formulare aus, sondern hinterfragen die persönliche Situation, um mögliches Steueroptimierungspotential zu erkennen.

Selbstverständlich können wir Sie aber auch im Vorfeld zu steuerrechtlichen Fragen umfassend beraten und mit Ihnen allfällige Spezifitäten bilateral klären. Auch ist es möglich, Berechnungsmodelle jeglicher Art zu erstellen, um die veränderten Steuerfaktoren sichtbar zu machen. Komplexe steuerrechtliche Fragen werden durch die Rechtsabteilung beantwortet. Als versierte Steuerberater füllen wir nicht einfach nur Steuererklärungen aus, wir hinterfragen sie auch…

Wie auch bei unserer Dienstleistung an juristische Personen übernehmen wir für Sie die Vertretung gegenüber den Behörden. Zudem prüfen wir die Veranlagungen bzw. Abrechnungen der veranlagenden Steueberhörde. Sollte mal irgendetwas nicht in Ordnung sein, nehmen wir sofort Kontakt mit der entsprechenden Stelle auf und ergreifen notfalls die dafür vorgesehenen Rechtsmittel (siehe Vertretung von Behörden und Dritten).