Wir alle werden älter – irgendwann wird es Zeit, an die Vorsorge zu denken und geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dies sollte man möglichst frühzeitig ins Auge fassen und nicht auf den letztmöglichen Zeitpunkt verschieben – niemand weiss, was morgen passiert. Wer ist zuständig, wenn ich urteilsunfähig werde? Wer regelt meine Finanzen, öffnet die Post und besorgt den Haushalt? Kann ich die KESB* aus meinem Leben heraushalten?
Diese und weitere Fragen stellen sich im Laufe der Zeit und mit geeigneten Massnahmen kann dies alles geregelt werden – nämlich mit dem Vorsorgeauftrag. Erfahren Sie mehr über dieses – seit dem Jahre 2013 eingeführten – Rechtsinstitut.
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, was im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit medizinisch passieren soll. Es handelt sich um eine Anweisung an das Fachpersonal, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen wollen und welchen nicht. Es erleichtert auch den bevollmächtigten Angehörigen, Ihren Willen bei der Anwendung der in einer Patientenverfügung getroffenen Massnahmen durchzusetzen.
Quellenverzeichnis zur den nachstehenden Beiträgen finden Sie hier.
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