Die Nachfolgeregelung ist ein äusserst komplexer Vorgang und es gelingt bei grösseren Projekten eher selten, dass ein und derselbe Berater die interdisziplinären Fachbereiche völlig alleine abdecken kann. Zumeist ist eine solche Nachfolge eine Teamarbeit.
Die Übergabe von Eigentum, Führung und/oder Vermögen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist kein punktuelles Ereignis. Vielmehr handelt es sich um einen (teils iterativen) Prozess, der sich über viele Monate und Jahre hinziehen kann. Es verwundert also nicht, dass viele Praxisbeiträge empfehlen, für eine fundierte Vorbereitung der Unternehmensnachfolge drei bis sieben Jahre einzuplanen und die eigentliche Übertragung in einer möglichst kurzen Zeitspanne (ein bis eineinhalb Jahre) abzuwickeln. Wissenschaftliche Befragungen haben ergeben, dass die einzelnen Elemente des Nachfolgeprozesses typischerweise mehrere Monate in Anspruch nehmen (Halter & Schröder, 2017, S. 157).
Bei Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben ist nebst den üblichen Umgebungsvariablen auch die erbrechtliche Pflichtteilsproblematik sowie die wirtschaftspsychologischen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Nachfolgeprozesse in familiengeführten Betrieben zeigen sich mitunter sehr komplex, vor allem dann, wenn nur ein Teil der Nachkommen im Betrieb mitwirken und die nichtbeteiligten Erben auszahlen müssen. Hier drängt sich eine weitsichtige Vorausplanung auf, um Konflikte bei der Nachfolge zu vermeiden. Wir haben in einer Masterarbeit zur Unternehmensnachfolge eines Familienbetriebes im Rahmen eines EMBA-Bildungsganges an der FH dieses Thema vertieft bearbeitet. Die Master-Thesis lautet:
Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb
Familienbetriebliche Nachfolgeregelung zwischen erbrechtlicher Pflichtteilsproblematik und wirtschaftspsychologischen Hindernissen.
Deshalb können wir Ihnen insbesondere in diesem Spannungsfeld zwischen familienrechtlichen Verpflichtungen und wirtschaftspsychologischen Umgebungsvariablen behilflich sein. Wir planen mit Ihnen die Nachfolge umfassend und unter Beizug – je nach Rechtslage – mit ausgewählten und langjährigen Partnern und Spezialisten für die einzelnen Teilbereiche.
Quellenverzeichnis zur den nachstehenden Beiträgen finden Sie hier.
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