analysis-analytics-background-590041

Möchten Sie wissen, weshalb das Unternehmen nicht erfolgreich wirtschaftet? Oder ist Ihnen unklar, weshalb Ihnen die kreditgebende Bank immerzu mitteilt, dass sich Ihr Unternehmen nicht nach Bank-Vorstellungen entwickelt?

Beabsichtigen Sie den Wohnsitz zu wechseln? Oder möchten Sie Eigentum anschaffen und möchten prüfen, wie sich diese Situation steuerlich auswirkt?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen mit unseren Bilanz- oder Steueranalysen. Im Bedarfsfall erstellen wir auch Expertisen in steuerrechtlich schwierigen Konstellationen und deren Auswirkungen.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zur Benützung dieser Website unter dem Disclaimer.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Unternehmen auf dem richtigen Weg ist? Oder möchten Sie eine Unternehmung käuflich erwerben und wünschen eine neutrale Zweitmeinung? Wir analysieren die Bilanz und prüfen, ob sich irgendwelche Fallstricke verstecken. Natürlich müssen hierzu Rückfragen gemacht und gewisse Zusatzinformationen eingeholt werden.

Mit geübtem Blick lassen sich aber aus einer ordnungsgemäss erstellten Bilanz viele Informationen herauslesen. Schwieriger wird es natürlich, wenn gewisse Sachverhalte bewusst verschleiert oder verschwiegen werden. In solchen Fällen müssen weiterreichende Abklärungen vorgenommen werden, um eine zuverlässige Aussage machen zu können.

Steueranalysen werden vorwiegend in Fällen erstellt, in denen eine spezielle steuerrechtliche Konstellation vorliegt. Damit sollen die steuerrechtlichen Folgen beim Eintritt eines Ereignisses sichtbar gemacht werden. Oftmals werden verschiedene Konstellationen einander gegenübergestellt und geprüft, wie sich die veränderten Parameter auf die Zielvorgabe zu- oder wegbewegen.

Mit Steueranalysen soll die für eine vorgegebene Situation beste Möglichkeit eruiert bzw. die Vor- und Nachteile der einzelnen Szenarien oder Alternativen dargelegt werden. Gegenüber einer Expertise grenzt sich die Steueranalyse in seinem Detailgrad ab. Expertisen werden in der Regel dann erstellt, wenn der Sachverhalt umfassender als bei einer Analyse untersucht werden soll.

Steuerrechtliche Expertisen untersuchen z.B. eine vom Steueramt vorgenommene Veranlagung oder Einschätzung auf ihre Richtigkeit. Dabei wird abgewogen, ob sich eine Einsprache oder ein Rekurs (wenn schon eine Einsprache erfolgt ist) lohnt oder nicht.

Denkbar ist aber auch eine Expertise über einen noch nicht eingetretenen Sachverhalt, der auf seine Sinnhaftigkeit oder Auswirkungen auf verschiedene Variablen untersucht werden soll. Expertisen sind im Gegensatz zu Steueranalysen umfassender und nehmen sich der Thematik vertiefter an. Sie sind damit auch wesentlich zeit- und abklärungsintensiver, aber in der Aussage genauer und sehr viel umfassender.

Strafrechtliche Expertisen untersuchen Sachverhalte vor dem Hintergrund strafbarer Handlungen. Es wird geprüft, ob bei einem Vorfall strafbare Handlungen stattgefunden haben und wem ein strafbares Verhalten allenfalls angelastet werden muss. Aber auch künftige Lebenssachverhalte können auf potentielle strafbare Risiken untersucht werden. Dabei arbeiten wir Handlungsempfehlungen aus, um sich mit dem geplanten Vorhaben nicht strafbar zu machen.

Denkbar ist damit eine Expertise über einen noch nicht eingetretenen Sachverhalt, der auf mögliches strafbares Handeln überprüft und deren Auswirkungen auf verschiedene Variablen untersucht wird. Expertisen sind im Gegensatz zu Analysen umfassender und nehmen sich der Thematik vertiefter an. Sie sind damit auch wesentlich zeit- und abklärungsintensiver, aber in der Aussage genauer und sehr viel umfassender.

Als Mitglied der schweizerischen Expertenvereinigung «Bekämpfung Wirtschaftskriminalität» erstellen wir jedoch keine Anleitungen, wie man sich im «straflosen Graubereich» bewegt. Sondern unsere Dienstleistungen und Handlungsanweisungen bewegen sich immer im legalen Bereich und wir legen mögliche Gefahrenpotentiale offen. Keinesfalls lassen wir uns zu illegalen Tätigkeiten verpflichten.

Wir führen im Auftrag von paritätischen Kommissionen diverser Branchen Lohnbuchkontrollen bei Unternehmen durch. Dabei wird umfassend geprüft, ob sich die Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben bei der Erstellung ihrer Lohnbuchhaltung halten. Die paritätischen Kommissionen haben aufgrund eines Leistungsauftrages des SECO die Befugnis, mit solchen Kontrollen die wettbewerbsmässige und faire Entlöhnung von Angestellten sicherzustellen.

Zumeist sind Gesamtarbeitsverträge (GAV) vom Bundesrat allgemeinverbindlich (AVE GAV) erklärt worden. Das heisst, dass die Bestimmungen des allgemein verbindlich erklärten GAV auch für Unternehmen einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie einem (Branchen-)Verband angehören oder nicht. Zuhanden der zuständigen paritätischen Kommission (PK) wird ein Untersuchungsgericht erstellt und sämtliche Verfehlungen dokumentiert. Oftmals werden darüber hinaus Augenscheine in den Betrieben durchgeführt.

Diese wichtige Kontrollaufgabe sorgt einerseits dafür, dass unter den branchengleichen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen herrschen, aber auch, dass die Angestellten branchenübliche Mindestlöhne erhalten. Damit kann einer Wettbewerbsverzerrung wirksam entgegengetreten werden: «Schwarze Schafe» werden erkannt und sanktioniert, damit die gesetzeskonform arbeitenden Unternehmen vor den negativen Markteinflüssen solcher «Konkurrenz» geschützt. Sanktionen werden immer von den paritätischen Kommissionen erlassen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit hoheitlichen Sanktionsinstrumenten ausgestattet sind.