In Organisationen kommt es immer wieder zu Straftaten, die nicht nur das arbeitsrechtliche Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten nachhaltig stören kann, sondern zumeist auch die Organisation empfindlich finanziell schädigt. Nicht selten entpuppt sich die Täterschaft aus dem Kreis der eigenen Belegschaft oder des Kaders, manchmal auch im Zusammenwirken mit externen Komplizen.
Aufgrund unserer langjährigen Ermittlungserfahrung bei der Kantonspolizei Zürich in verschiedensten Fachbereichen der Strafverfolgung und den Masterweiterbildungen auf Hochschulstufe in den Bereichen Wirtschaftsrecht / Wirtschaftskriminalität können wir Sie bei der Aufklärung und Verfolgung von innerbetrieblichen Straftaten unterstützen. Dabei wenden wir unser breitgefächertes Know how im Rahmen gesetzlich erlaubter Verfahren an und liefern die Voraussetzungen, um strafbare Handlungen wirkungsvoll einzudämmen oder je nach Fall bei der Polizei anzuzeigen.
Manchmal liegen Straftaten gegen das Rechtsgut der sexuellen Integrität vor, die mit sehr viel Fingerspitzengefühl untersucht werden müssen. Stellen Sie sich vor, es wird jemand zu Unrecht einer solchen Straftat bezichtigt. Der damit angerichtete Schaden kann kaum mehr repariert werden und der Ruf eines anfänglich Tatverdächtigen kann auf Jahre zu Unrecht ruiniert sein. Deshalb werden innerbetriebliche Straftaten nicht in jedem Fall dem Staat gemeldet, sondern das Unternehmen möchte den Fall intern lösen und nicht Gefahr laufen, dass ein betriebsinternes Vorkommnis in der Tagespresse breitgeschlagen wird, obwohl die Schuld von Verdächtigen noch gar nicht nachgewiesen ist.
Schlechte Presse im Zusammenhang mit Straftaten können für die Reputation eines Unternehmens sehr nachteilig sein und den Ruf auf lange Zeit schädigen.
Als Mitglied der schweizerischen Expertenvereinigung «Bekämpfung Wirtschaftskriminalität» sind wir mit zahlreichen Experten und Expertinnen gut vernetzt. Wir bieten keinerlei Dienstleistungen für illegale Vorhaben oder Geschäftstätigkeiten im Graubereich an!
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