helloquence-OQMZwNd3ThU-unsplash

Ein äusserst wichtiger Bereich in der Treuhandlandschaft ist die Personaladministration und die Lohnbuchhaltung. Kaum ein Bereich ist sensibler als dieser. Angestellte reagieren nicht wirklich erfreut, wenn Ihre Lohnabrechnungen Fehler aufweisen. Ausserdem achten die Behörden insbesondere bei Revisionen auf gesetzeskonforme Abrechnung. Nicht selten fallen nach solchen Revisionen hohe Nachzahlungen an, wenn die Lohnbuchhaltung nicht seriös geführt worden ist.

Personalrechtliche Fragestellungen im Arbeitsalltag erfordern hohes Fachwissen, Sozialkompetenz und Fingerspitzengefühl. Verfügen grössere Unternehmen über eigene HR-Abteilungen (HR = Human Resources, Personalabteilung) mit grossem Fachwissen, ist dies in mittleren und kleineren Unternehmungen selten der Fall. Vielfach müssen Mitarbeitende oder sogar der Inhaber selbst in Personalunion solche Aufgaben übernehmen. Heikel wird es insbesondere dann, wenn es zu rechtlichen Konsequenzen kommt, z.B. bei einer fristlosen Kündigung. Wird hier falsch vorgegangen, kann sich das Unternehmen unangenehmen Gerichtsprozessen gegenüber sehen, wobei Lohnnachzahlungen und selbst Schadensersatzforderungen anfallen können.

Zum Thema fristlose Kündigung haben wir eine Masterarbeit im Rahmen eines EMBA-Lehrganges verfasst mit der Master-Thesis :

Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsgebende
Nach welchen rechtlichen Kriterien sich Unternehmen zwischen fristloser Kündigung nach Art. 337 OR und anderen Formen der Konfliktlösung entscheiden sollten.

In diesem äusserst heiklen rechtlichen Bereich können wir sie umfassend beraten, um zu verhindern, dass Gerichtsverfahren oder andere rechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen drohen.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zur Benützung dieser Website unter dem Disclaimer.

In vielen Betrieben kommt es vor, dass ausländische Arbeitnehmende beschäftigt werden, die über keine Niederlassungsbewilligung C verfügen. Diese Mitarbeiter sind dann in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Die Wohnsitzgemeinde dieser Arbeitnehmenden reiht die betroffenen Personen zu einem Quellensteuertarif ein, den wir als Grundlage für die Lohnbuchhaltung verwenden. Dabei müssen ausländischen Arbeitnehmern die entsprechenden Quellensteuern vom Bruttolohn abgezogen und in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Die Arbeitgeber müssen mit dem Kanton regelmässig über die abgezogenen Quellensteuern abrechnen.

Steuerschuldner (Steuersubjekt) bleiben aber die Unternehmen und nicht die Angestellten!

Wir übernehmen die Deklaration der abgezogenen Quellensteuern und prüfen die vom Kanton ausgestellte Rechnung, leiten sie an Ihre Unternehmung weiter oder zahlen sie (wenn Ihre Kreditoren durch uns verwaltet werden) gleich direkt ein. Somit sind Sie von diesen Pflichten komplett entlastet.

Das korrekte Führen einer Lohnbuchhaltung ist fachlich sehr anspruchsvoll und erfordert höchste Konzentration bei der Einrichtung, aber auch bei der Verarbeitung. Schnell ist ein Fehler passiert und in der Regel sind Nichtfachleute kaum in der Lage, sich im Dschungel der vielen Vorschriften zurechtzufinden. Angestellte reagieren postwendend, wenn die Lohnabrechnungen zu Ihren Lasten nicht korrekt sind.

Lohnbuchhaltungen sollten nur in Ausnahmefällen von Klienten ohne entsprechend ausgebildetes Personal geführt werden. Zu schnell kann es zu groben Fehlern kommen, die sich später – z.B. in einer AHV-Revision – negativ für das Unternehmen auswirken. Happige Nachzahlungen – mitunter sogar Strafzahlungen von paritätischen Kommissionen – können die Folge sein. Das kann eine kleine Unternehmung schon mal in finanzielle Nöte bringen, sollten mehrere Fr. 10’000 Lohnnachzahlungen oder happige Strafzahlungen nachgefordert werden.

Aus diesen Gründen sollten Lohnbuchhaltungen wirklich nur von Fachpersonal ausgeführt werden. Unsere Treuhandabteilung ist in der Erstellung von Lohnbuchhaltungen – auch bei grösseren Betrieben – geübt und fachlich bestens ausgebildet.

Die Personaladministration befasst sich mit sämtlichen administrativen Nebenschauplätzen zur Lohnbuchhaltung. Darunter fallen Krankmeldungen, Unfallmeldungen, Anmeldungen für die Mutterschaftsentschädigung usw. Aber auch Ein- und Austritte, Erstellen von Arbeitverträgen, Verwarnungen oder Entlassungen.

Zur Personaladministration gehört aber auch die Überwachung der Arbeitszeiten, Arbeitsrapporte und Ferienkontrolle etc. Diese Kontrollaufgaben werden zumeist in den Betrieben selber ausgeführt. Es ist deshalb wichtig, eine funktionierende Schnittstelle zwischen Betrieb und Treuhandbüro sicherzustellen. Nur so können Fehler verhindert und unnötige Aufwände vermieden werden.

Es gibt verschiedene Ansätze, wie solch eine funktionierende Schnittstelle ausgestalltet werden kann – wir finden auch in diesem Anliegen die passende Lösung für Sie!

Am Jahresende ist es notwendig, die entsprechenden Deklarationen an die Sozialinstitute vorzunehmen. Es werden die sozialversicherungspflichtigen Löhne gemeldet, aufgrund dessen die Schlussrechnungen erfolgen. Die während des Jahres geleisteten Akontozahlungen werden mit den effektiv geschuldeten Beiträgen verrechnet. Für folgende Versicherungsarten bzw. Institute müssen Deklarationen erstellt werden (Aufzählung nicht vollständig je nach Branchenverband oder Mitgliedschaften können sich Unterschiede ergeben):

  • AHV/EO/IV/ALV
  • UVG
  • KTG
  • BVG (im falle von Abweichungen, unterschiedliche Handhabungen je nach Stiftung)
  • Paritätische Kommissionen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Berufsverbände
  • Rechtschutzversicherungen für Unternehmen

Die Deklarationen gelten als Urkunden und sind deshalb wahrheitsgemäss auszufüllen.

Wir erledigen und überwachen diese Deklarationen gerne für Sie!