Bitte beachten Sie unsere Ausführungen zur Benützung dieser Website unter dem Disclaimer.

 

AGB R. Berli TREUHAND AG

 

I.  GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEIDER PARTEIEN

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und der R. Berli TREUHAND AG kommt zustande, wenn Name und Adresse sowie die wesentlichen Punkte des Auftrages schriftlich vorliegen und von der R. Berli TREUHAND AG akzeptiert sind.
  2. Die R. Berli TREUHAND AG verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und verantwortungsvoll, auf der Basis des Gesetzes und den Grundsätzen von Treu und Glauben, auszuüben. Sie vermeidet Verbindungen und Tätigkeiten die ihre Entscheidungsfreiheit oder Objektivität beeinträchtigen können oder durch die ein Interessenkonflikt entsteht, der den Auftrag betrifft.
  3. Die R. Berli TREUHAND AG handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden. Alle aus den treuhänderisch ausgeführten Handlungen entstehenden Rechte werden von der R. Berli TREUHAND AG ausschliesslich für Rechnung und nach Weisung des Auftraggebers ausgeübt.
  4. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die der R. Berli TREUHAND AG durch juristische Regelungen und die Standesregeln einer anerkannten Organisation auferlegt werden.
  5. Der Auftraggeber garantiert, dass das zu verwaltende Treugut nicht durch Rechtsverletzungen erworben wurde, dass er selber keine Rechtsverletzung – besonders nicht durch Verletzung des Geldwäschereigesetzes – begehen wird, durch die die Tätigkeit des Treuhänders betroffen wird.

 

II.  INSTRUKTION UND INFORMATION

  1. Der Auftraggeber bezeichnet der R. Berli TREUHAND AG gegenüber die instruktionsberechtigten Personen und überlässt ihr ein eigenhändiges Unterschriftenmuster der betreffenden Personen.
  2. Sämtliche Instruktionen an die R. Berli TREUHAND AG haben in schriftlicher Form bzw. per E-Mail zu erfolgen. Telefonisch erteilte Instruktionen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die R. Berli TREUHAND AG ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. Sie kann jedoch in dringenden Fällen von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die so getroffenen Massnahmen wird der Auftraggeber von der R. Berli TREUHAND AG jeweils sobald wie möglich informiert.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der R. Berli TREUHAND AG sämtliche Auskünfte, Unterlagen oder technische Hilfe zu verschaffen, die für die Ausführung des Mandates erforderlich sind. Die R. Berli TREUHAND AG kann die Weiterführung des Mandates vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen. Die R. Berli TREUHAND AG informiert den Auftraggeber gemäss dessen Instruktion. Sie hat die Möglichkeit der Zurückhaltung von Post und Informationen, sofern gesetzliche Verpflichtungen dazu bestehen.
  4. Die R. Berli TREUHAND AG ist ermächtigt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über das treuhänderisch verwaltete Vermögen zu erteilen. Gegenüber anderen Personen und Unternehmen verpflichtet sich die R. Berli TREUHAND AG für Ihre Angestellten und Beauftragten zur Geheimhaltung während des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
  5. Die Treuhänder werden von der Verschwiegenheitspflicht befreit,
  • bei ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Falls Interessen Dritter betroffen sind, ist deren Einverständnis erforderlich.
  • wenn die geheim zu haltenden Tatsachen allgemein bekannt werden
  • wenn Bestimmungen des eidgenössischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigen oder auffordern
  • soweit überwiegende Interessen der Treuhändergesellschaft eine Offenlegung des Geheimnisses erfordert

Die R. Berli TREUHAND AG hat das Recht, wenn nötig Drittpersonen zu der Erledigung des Auftrages heranzuziehen. Die R. Berli TREUHAND AG hat darauf zu achten, dass diese ausreichend qualifiziert sind.

 

III.  RISIKO UND HAFTUNG

  1. Die R. Berli TREUHAND AG übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Auftraggebers aus. Dem Treuhänder dürfen aus der Anlage, der Verwaltung und der Veräusserung des Treugutes keine Risiken erwachsen. Alle betreffenden Kosten und andern Lasten (z.B. Abschreibungen, Verluste usw.) sind ausschliesslich vom Treugeber zu tragen.
  2. Soweit die R. Berli TREUHAND AG in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen handelt, ist sie von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit.
  3. Die R. Berli TREUHAND AG haftet für schuldhafte und fahrlässige Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten. Von einer darüberhinausgehenden Haftung ist sie befreit. Dies gilt auch für alle Personen, denen die R. Berli TREUHAND AG die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat, siehe Ziffer II.4.
  4. Werden die Klauseln über die grundlegenden Verpflichtungen von Ziffer I von einer Partei verletzt, hat diese das Recht eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 1‘000 zu verlangen. Die Auszahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Vertrag. Sie ist auch zu bezahlen, wenn kein Schaden erwachsen ist. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag so weit einfordern, als er ein Verschulden nachweist.

 

IV.   VERGÜTUNG

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der R. Berli TREUHAND AG alle Auslagen, die sie im Rahmen des Mandates übernimmt, zu vergüten. Sollte für R. Berli TREUHAND AG durch die Ausübung des Mandates Schaden entstehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen zu ersetzen, sofern es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes und vertragswidriges Verhalten der R. Berli TREUHAND AG entstanden ist.
  2. Für die Ausübung des Mandates bezahlt der Auftraggeber der R. Berli TREUHAND AG Vergütungen gemäss der Tarifliste, die zuvor mit dem Klienten vereinbart worden ist oder gemäss offizieller Tariftabelle im CRM des Auftragnehmers. Die R. Berli TREUHAND AG hat das Recht, Tarife zu ändern. Sie hat dies dem Kunden einen Monat vorher anzukündigen.
  3. Der R. Berli TREUHAND AG wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.
  4. Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Beratungsaufwand via Chat, Zoom, Telefon oder E-Mail ist im selben Umfang kostenpflichtig wie «physische» Beratungen in unseren Räumlichkeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

V.   BEENDIGUNG

  1. Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  2. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, haftet der Zurücktretende für den verursachten Schaden. Sofern dem Widerruf eine Frist von mindestens drei Monaten vorangeht, gilt er nicht als zur Unzeit erfolgt.
  3. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Die R. Berli TREUHAND AG verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selbst tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen.
  4. Der Treuhänder kann den Auftrag sofort und ohne weitere Verpflichtungen niederlegen, wenn sich herausstellt, dass das zu verwaltende Treugut mit Rechtsverletzungen zusammenhängt oder durch solche erworben wurde oder der Auftraggeber sich sonst rechtswidrig verhält. Für geleistete Arbeit wird der Treuhänder trotzdem wie vereinbart entschädigt.

 

VI.   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese AGB können nur schriftlich abgeändert werden.
  2. Für diesen Vertrag gilt schweizerisches Recht, namentlich die Bestimmungen des OR.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz der R. Berli TREUHAND AG, also Hinwil.

Roland Berli, Geschäftsführer