Medienmitteilung 08.04.2021

Der Regierungsrat hat festgelegt, wie der Kanton Zürich den Volksentscheid vom 27. September 2020 für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub umsetzt. Er gewährt den Vätern auch für die zusätzliche zweite Woche einen voll bezahlten Urlaub und geht damit über das Obligationenrecht hinaus. Dieses garantiert für die Abwesenheit eine Entschädigung von lediglich 80 Prozent des Lohnes oder höchstens 196 Franken pro Tag.

Der Kanton Zürich hat den Vätern bisher fünf voll bezahlte Freitage gewährt; nun sind es seit Anfang Jahr zehn Tage. Die Modalitäten für den neuen Vaterschaftsurlaub hat der Regierungsrat mit Änderungen der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz, der Lehrpersonalverordnung sowie der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung rückwirkend ab 1. Januar 2021 festgelegt. Weil der Kanton bei der vollen Bezahlung bleibt und weil er für die gesamten zehn Tage die neu geschaffene Erwerbsausfallsentschädigung beanspruchen kann, entstehen der öffentlichen Hand trotzdem praktisch keine Mehrkosten. Für die Arbeitsausfälle werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen.