Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.

Es ist möglich, dass der eine oder andere betroffene Branchenverband kein E-Mail erhalten hat. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann melden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse:

Konsultation2023.SSS-TDFN-AS@estv.admin.ch


Änderung der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten per 1.1.2025

Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung (SR 641.202.62) über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.

Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (PDF, 316 kB, 05.09.2024)Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird.