Wichtige Informationen zur Pandemie COVID-19

Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2020

Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.

Um der besonderen Situation während der Covid 19-Pandemie Rechnung zu tragen und um die Steuererklärung für die Steuerpflichtigen und die Einschätzung für die Steuerämter zu vereinfachen, können unselbständig Erwerbende in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildungskosten) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären. Insbesondere werden diese Berufskosten nicht um die Covid-19 bedingten Home Office-Tage gekürzt. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Home Office-Kosten aus.

Wegleitungen der Kantone finden Sie hier  (PDF-Liste mit Links zu den kantonalen Steuerbehörden)

 

Home-Office – Deklaration im Lohnausweis

Die SSK erreichen immer wieder Anfragen zur Deklarationspflicht beim Lohnausweis von im
Home-Office geleisteter Arbeitszeit. In der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises ist
einzig im Zusammenhang mit Geschäftsfahrzeugen in Randziffer 70 mit Verweis auf die
Mitteilung-002-D-2016-d der ESTV vom 15. Juli 2016 Folgendes zu finden:
«Geschäftsfahrzeug: Besitzt ein Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug und arbeitet er vollständig oder teilweise im Aussendienst (bspw. Handelsreisende, Kundenberater, Monteure, bei regelmässiger Erwerbstätigkeit auf Baustellen und Projekte), muss der Arbeitgeber unter Ziffer 15 den prozentualen Anteil Aussendienst bescheinigen (vgl. Rz 9; siehe auch Mitteilung-002-D-2016-d der ESTV vom 15. Juli 2016)».
Es gilt somit, dass im Home-Office geleistete Arbeitstage den Aussendiensttagen gleichgestellt und zusammen mit diesen im Lohnausweis zu bescheinigen sind. Eine weitergehende Bescheinigungspflicht für Home-Office Tätigkeit besteht gemäss Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises nicht.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergeben sich im Bereich der Besteuerung von unselbständig Erwerbenden zahlreiche weitere Fragestellungen, die das Steuerjahr 2020 betreffen. Die Kantone haben dazu Praxishinweise erstellt und publiziert. Die Links zu den verschiedenen Praxishinweisen finden Sie nachfolgend.

Wegleitungen der Kantone finden Sie hier  (PDF-Liste mit Links zu den kantonalen Steuerbehörden)

Wichtige Merkblätter und Formulare

Für Ortsansässige: Öffnungszeiten in der Gemeinde Hinwil

Kreditanträge als Überbrückungskredit wegen COVID-19

Seit dem 31.03.2020 können Kreditanträge leider nicht mehr mit dem PDF-Formular erledigt werden, der Bund hat ein eigenes Programm dafür entwickelt. Die anfänglichen technischen Probleme wurden behoben.

Checklisten im Zusammenhang mit Kurzarbeit und EO-Entschädigungen etc.

Der schweizerische Treuhänderverband  TREUHAND | SUISSE  hat zusammenfassende und sehr hilfreiche Informationen zusammengestellt. Hier die wichtigsten Dokumente:

Informationen im Zusammenhang mit Coronavirus

Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Coronavirus für Betriebe

Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus

Kurzarbeit als Folge des Coronavirus

Arbeitsrecht und Pandemie, Infos für Arbeitgeber

Arbeitsrecht und Pandemie, Infos für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht und Pandemie, Infos Arbeitgeber/Arbeitnehmer gegenübergestellt

Vorgehen, wenn keine physischen Sitzungen mehr durchgeführt werden können

 

Links des BAG

Auf dieser Seite erhalten Sie zum neuen Coronavirus Telefonnummern der verschiedenen Infolines, Links zu Webseiten von Bundesstellen und den Kantonen und zu weiteren nützlichen Webseiten.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)