Änderungen bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Auf den 1. Januar 2021 werden die Bestimmungen zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Die Bezugsprovision beträgt neu 2% des Quellensteuerbetrags. Diese und weitere Änderungen wurden nun in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen. Das kantonale Steuergesetz wurde am 17. August 2020 vom Kantonsrat geändert. Mit dieser Änderung werden die Vorgaben des…