Von Roland Berli
Mitteilung 28.10.2021

Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung der Banken und Wertpapierhäuser berücksichtigt einerseits die Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zu den steuerlich zulässigen Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und andererseits die Grundsätze zur Steuerausscheidung von Banken gemäss dem Kreisschreiben Nr. 5 der SSK.

Das aktualisierte Merkblatt (ZStB Nr. 64.2) berücksichtigt sowohl die Grundsätze des neuen Kreisschreibens Nr. 5 der SSK zur Steuerausscheidung von Banken vom 14. November 2018 als auch die Empfehlungen der SSK zu den Wertberichtigungen für Ausfallrisiken bei Banken vom 6. Juli 2020, welche sich an den neuen, seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Richtlinien der Finanzmarktaufsicht (FINMA) zur Rechnungslegung der Banken orientieren. Diese Anpassungen führen zu einer verstärkten interkantonalen Harmonisierung in Bezug auf die Wertansätze und Steuerausscheidungsregeln bei den Banken, was einer einheitlichen Rechtsanwendung im interkantonalen Verhältnis dienlich ist.