Neues Vorgehen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften

Von Roland Berli Mitteilung 20.04.2022 Das Vorgehen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften hat geändert. Neu verlangen die Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer nach ihren Erbquoten in ihren Wohnsitzkantonen zurück. Bisher war bei unverteilten Erbschaften (für Erträge, die nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers angefallen sind) der letzte Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des…